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PRODOCA Calciumcitrat N.E.M. Pulver 10 KG

PRODOCA Calciumcitrat N.E.M. Pulver 10 KG

€118,90 EUR
Produktbeschreibung
UPC-Strichcode: 4251567670397

Calcium in einer organisch gebundenen Form ohne Zusätze


Vorteile von Calcium:

  • Calcium trägt bei zu:
    • normaler Muskelfunktion
    • normalem Energiestoffwechsel
    • normaler Blutgerinnung
    • normaler Funktion der Verdauungsenzyme
    • normaler Nervenleitung / nervöser Reizleitung (Signalübertragung zwischen den Nervenzellen)
  • Calcium wird gebraucht für:
    • den Erhalt normaler Knochen
    • den Erhalt normaler Zähne
  • Calcium spielt eine Rolle im Prozess der Zellteilung und Zellspezialisierung.

Wichtige Hinweise:

Zusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung. Eine solche Ernährung und eine angepasste Lebensweise sind von großer Bedeutung. Bitte informieren Sie sich eigenständig auf seriösen Fachseiten im Internet oder in entsprechender Fachliteratur und Beratungen.


Weitere Informationen:


Produkteigenschaften:

Dieses tri-Calciumcitrat-4-hydrat Pulver hat einen Gehalt von 21,3% Calcium.
In 10 g Calciumcitrat befinden sich 2,13 g = 2130 mg Calcium.

Kennzahlen:

  • Chemische Formel: Ca₃(C₆H₅O₇)₂ x 4H₂O
  • Molgewicht: 570,51 g mol⁻¹
  • CAS-Nr.: 5785-44-4
  • E 333(iii) / USP29 / FCC X

Lebensmittelqualität:

  • Die Verpackungen sind ungeöffnet, bei sachgemäßer Lagerung, mindestens haltbar bis zu drei (3) Jahren.
  • Auch nach dem Anbruch sind die Gebinde kühl, trocken und gut verschlossen zu lagern.

Calciumbedarf:

Mensch:

  • Jugendliche (13–18 Jahre): 1200 mg pro Tag (höchster Bedarf wegen starken Wachstums)
  • Kinder (10–12 Jahre): 1100 mg pro Tag
  • Erwachsene: ca. 1000 mg pro Tag
  • Bei täglich 3 x 1 g Calciumcitrat verzehrt ein Mensch 630 mg Calcium.

Hunde und Katzen:

  • Adulte Tiere: 100 mg Calcium per kg LM, (100mg sind 0,469g tri-Calciumcitrat-4-hydrat)
  • Wachstumsphase: 200 mg Calcium per kg LM
  • Trächtige Tiere: 400 mg Calcium per kg LM

Pferde:

  • Adulte Tiere (500–600 kg): 18–23 g Calcium, sind 85-108g tri-Calciumcitrat-4-hydrat
  • Heranwachsende Tiere: 30–50 g Calcium, sind 140-235g tri-Calciumcitrat-4-hydrat

Weitere Informationen zu Calcium sind bei Wikipedia zu finden.


Rechtliches:

Ein Nahrungsergänzungsmittel enthält ernährungsphysiologisch wichtige Stoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Fettsäuren, Aminosäuren oder sekundäre Pflanzenstoffe.
Rechtlich handelt es sich dabei nicht um Arzneimittel, sondern um Lebensmittel für den Verzehr. Es gelten die Bestimmungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzes (deutsches LFGB).


Beschränkungen in der Werbung:

Da Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel gelten, darf nicht mit einer bestimmten Heilwirkung geworben werden. Dies ist nur bei Arzneimitteln erlaubt und bedarf der Zulassung durch das BfArM.

Dennoch können Nahrungsergänzungsmittel, wie auch alle anderen Lebensmittel, Krankheiten positiv beeinflussen und Risiken minimieren. Entsprechende Studien und krankheitsbezogene Aussagen dürfen nur Fachkreisen (Ärzte, Apotheker) zugänglich gemacht werden.

§18 des bisherigen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz:

Verboten sind:

  1. Aussagen über die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten.
  2. Hinweise auf ärztliche Empfehlungen oder Gutachten.
  3. Krankengeschichten oder Hinweise darauf.
  4. Äußerungen Dritter (z. B. Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben), wenn sie sich auf Krankheiten beziehen.
  5. Bildliche Darstellungen von Personen in Berufskleidung oder bei der Tätigkeit von Heilberufen.
  6. Aussagen, die Angstgefühle hervorrufen oder ausnutzen.
  7. Schriftliche Angaben, die dazu anleiten, Krankheiten mit Lebensmitteln zu behandeln.

Die Verbote gelten nicht für Werbung gegenüber Fachkreisen (z. B. Heilberufe).

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